Unser gesamtes Grundstück liegt in einem Verkehrsberuhigten Bereich!
Im verkehrsberuhigten Bereich gelten besondere Regeln. Der Unterschied zur normalen Straße besteht darin, dass alle Verkehrsteilnehmer/innen eine sogenannte Mischfläche gemeinsam benutzen. Im verkehrsberuhigten Bereich
dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen,
sind Kinderspiele auf der Straße erlaubt,
müssen Fahrzeuge (auch Radfahrer) Schrittgeschwindigkeit einhalten,
dürfen Fahrzeuge die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig,
müssen sie warten,
dürfen Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern,
darf nur auf besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Diese Verkehrsregeln gelten für die gesamte Verkehrsfläche, die sich zwischen den Verkehrszeichen „Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“ (Zeichen 325/326 StVO) befindet.
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, ist gegenüber dem Verkehr aus anderen Straßen wartepflichtig. Der Fahrzeuglenker muss sich so vorsichtig verhalten, als käme er aus einer Grundstücksausfahrt.
In der Umgangssprache werden verkehrsberuhigte Bereiche häufig als „Spielstraßen“ bezeichnet. Die Abbildung auf den blauen Tafeln mag diese Bezeichnung nahelegen, aber sie ist eigentlich falsch. Die Straßenverkehrsordnung lässt nämlich auch die Einrichtung von echten Spielstraßen zu. Diese sind jedoch anders gekennzeichnet. Sie werden mit dem Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gesperrt. In solchen Straßen darf niemand fahren, auch Anliegerverkehr und Radfahren sind in einer Spielstraße verboten. Deshalb sind echte Spielstraßen eher selten zu finden.