Informationen für Bauherren und Handwerker
Der Um- und Ausbau von Wohnungen in einem Haus wie diesem erfordert einige Hinweise und Informationen für Sie und Ihre Handwerker. Nicht immer lassen sich Lärm, Staub und Ärger vermeiden. Um die Belastungen für Ihre Mitbewohner so gering wie möglich zu halten und um Schäden an der Infrastruktur des Gebäudes zu verhindern, ist es notwendig, folgendes zu beachten und diese Informationen bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und bedenken Sie, dass auch Sie in Zukunft auf Rücksichtnahme angewiesen sind. Wir bitten Sie, Ihre Handwerker entsprechend zu informieren und die Baumaßnahmen so zu organisieren, dass diese in möglichst kurzer Zeit abgeschlossen werden können.
0172 – 317 675 6
- Der Lastenaufzug hat eine maximale Zuladung von 900 kg. Die Grundfläche der Kabine ist ca. 2,10m tief x 1,0m breit bei einer Höhe von ca. 2,30m. Die Türen sind ca. 0,88 m breit und 2,08m hoch. Die Kabine kann auf Wunsch und nach Anmeldung mit Schutzvorhängen verkleidet werden.
- Es darf kein Bauschutt oder anderes Baumaterial in den Müllschlucker geworfen werden!
- Unternehmen, die im Auftrag Wohnungen entrümpeln bzw. aus / umbauen, ist es nicht gestattet, Gegenstände jeglicher Art über den Sperrmüll zu entsorgen!
- Das Aufstellen von Bauschuttcontainern ist nur auf bestimmten Stellplätzen möglich. Die Mitarbeiter der Haustechnik geben Ihnen Auskunft.
- Es gibt keine öffentlichen WC-Anlagen für Ihre Handwerker im Haus oder auf dem Grundstück!
- Bei Staub verursachenden Arbeiten sind alle Öffnungen zur Wohnstraße sorgfältig abzudichten.
- Durch die Lüftungsanlagen im Haus entsteht ein Unterdruck in den Innenstraßen, sodass bei geöffneten Fenstern der Staub aus der Wohnung in die Innenstraßen gesaugt wird. Halten Sie bitte bei diesen Arbeiten die Fenster geschlossen.
- !!Achtung Gemeinschaftseigentum!!
- Die Fensteranlagen, die Fassaden und Loggien unterliegen dem Denkmalschutz!! Bitte keine Arbeiten ohne Absprache mit der Haustechnik oder Verwaltung durchführen!
- Die Bauform der Heizkörper und Thermostatventile darf nicht verändert werden! (Siehe auch hier)!
- Gehen Sie sorgfältig mit den montierten Heizkostenverteilern um. Sollte ein Gerät beschädigt sein, teilen Sie dies der Haustechnik mit.
- Die in den Wohnungen montierten und zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Rauchwarnmelder sind sehr staubanfällig. Bitte kleben Sie diese sorgfältig ab und beachten Sie unbedingt diese Hinweise der Haustechnik.
- Die vorhandene Lüftungsanlage darf nicht verändert werden! (Siehe auch hier)!
- Die TV – Anlage gehört ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage! Alle Arbeiten und Änderungen, dürfen nur von der Haustechnik durchgeführt bzw. beauftragt werden!! (Vorsicht bei Stemm- und Schlitzarbeiten)!
- Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre Wohnung an die neue Antennenanlage anschließen! Auskunft gibt es auch zu diesem Thema bei der Haustechnik.
- Bei geplanten Arbeiten an den wasserführenden Leitungen in den Versorgungschächten, der Heizungsanlage sowie der Lüftungsanlage informieren Sie bitte vorher die Haustechnik!!
- Schlitz- und Stemmarbeiten in den tragenden Wänden dürfen nur nach den geltenden Regeln von sach- und fachkundigen Handwerkern durchgeführt werden. (INFO, siehe hier)! Ziehen Sie bitte einen Architekten bzw. einen Statiker zurate.
- Um problematische, staubintensive und lärmbelastende Schlitz- und Stemmarbeiten zu vermeiden, wird empfohlen, für die Elektroinstallation ein sogenanntes Sockelleistensystem zu verwenden. Vorteile dieser Systeme sind neben geringeren Arbeitsaufwand und Kosten die Flexibilität und Erweiterbarkeit.
- Das Herstellen von Schlitzen in die Betondecken ist generell verboten!
- Durchbrüche in die Versorgungsschächte müssen nach den geltenden Brandschutzregeln wieder verschlossen werden.
- Die von der Innenstraße erreichbaren Installationsschächte sind nach den Arbeiten von Bauschutt zu befreien und zu säubern.
- Die Installations- und Lüftungsschächte dürfen nicht als Leitungswege für die Elektroinstallation einer Wohnung genutzt werden.
- Wasser- und Abwasserleitungen in den Versorgungsschächten müssen so verlegt werden, dass der Zugang zu Absperr- und Regeleinrichtungen nicht behindert wird.
- Fußböden und Wände in den Bädern sind Fach- und sachgerecht so abzudichten, dass kein Wasser in die benachbarten bzw. darunterliegenden Wohnungen und Innenstraßen eindringen kann. (DIN 18534 PDF)
- Beachten Sie bei allen Arbeiten z.B. an Fußböden oder Sanitäranlagen die entsprechenden Schallschutzvorschriften. Im Denkmalpflegeplan finden Sie entsprechende Informationen.
Wir möchten sie bitten, diese Hinweise zu beachten und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter Infos & Aktuelles!
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v. Rein, Haustechnik