Haustechnik-Corbusierhaus 
Berlin 

Brandschutzordnung für das Corbusierhaus

Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit möchten wir Sie über die notwendigen Maßnahmen informieren, die im Brandfall getroffen werden müssen.

Die nachstehenden Hinweise können jedoch nur ein Leitfaden für Gefahrensituationen sein.

  1. Im Brandfall umgehend die Feuerwehr rufen. Feuerwehrnotruf: 112 Wenn möglich, Feuer mit Feuerlöscher bekämpfen.
  2. Ruhe bewahren!
  3. Nachbarn sowie Haustechnik informieren.
  4. Fenster und Türen geschlossen halten.
  5. Beim Verlassen des Gebäudes die Nottreppenhäuser benutzen
  6. Wenn nötig und möglich, Hilfestellung für ältere oder gebrechliche Mitbewohner sowie für Kinder leisten.
  7. Bei Personenschäden, wenn möglich, die verletzten Personen aus dem Gefahrenbereich bringen.
  8. Weiterführende Erste-Hilfe Maßnahmen durchführen bzw. einleiten.
  9. Bei allen aufgeführten Punkten sollten Sie immer im Auge behalten, dass Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben. 

Als Bewohner des Le Corbusierhauses sollten Ihnen auch die Rettungseinrichtungen in Ihrer Wohnanlage bekannt sein

Die wichtigen Rettungswege sind die Nottreppenhäuser, diese sind im Brandfall zu nutzen.

Des Weiteren sind in jeder Innenstraße zwei Rauchabzugsklappen. Diese Klappen werden über die Heizzentrale gesteuert und sind mit einem Exhaustor auf dem Dach verbunden. Die Rauchabzugsanlage wird 14-tägig überprüft, um auch im Notfall zu garantieren, dass die Anlage funktionstüchtig ist. 

In den Nottreppenhäusern sind Rauchabzugsanlagen mit Hand- Auslösetastern vorhanden.

In jeder Innenstraße befinden sich Feuerlöscher, die in der Nähe des Aufzugsvorraumes hinter Klappen stationiert sind. 1. bis 9. Straße neben der Wohnung 21 in der 10.Straße neben der Wohnung 1025 - Diese Klappen sind mit einem Feuerlöscher-Aufkleber und einem Schlüsselkasten versehen, in dem Sie den Schlüssel zum Öffnen der Klappen finden.

Wir möchten an Sie appellieren, dass Sie eine mögliche Brandgefahr durch Ihr persönliches Verhalten minimieren.

Tipps zum vorbeugenden Brandschutz

Ordnung und Sauberkeit sind grundsätzliche  Voraussetzungen für den vorbeugenden Brandschutz.

Jeder Bewohner sollte größtmögliche Vorsicht und Umsicht beim Umgang mit brandgefährlichen Stoffen walten lassen, damit Brände vermieden werden können.

Das Rauchen ist in allen öffentlichen Bereichen des Hauses untersagt.

Bitte werfen Sie keine brennenden Gegenstände, insbesondere Zigaretten, aus dem Fenstern bzw. Balkonen.

Ortsveränderliche Koch-, Heiz- und Wärmegeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgehen kann.

Elektrowärmegeräte sind im Abstand von mindestens 0,5 Metern Entfernung von brennbaren Materialien zu betreiben. In Strahlungsrichtung hat der Abstand mindestens 1,0 Meter zu betragen. Die Geräte müssen ausreichend beaufsichtigt werden.

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen ist verboten.

Treppenhäuser, Innenstraßen, Notausgänge und andere Verkehrswege dienen als Fluchtwege und dürfen weder mit Gegenständen verstellt oder eingeengt werden.

Die Aufzüge sind keine Fluchtwege.

Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein.

Eine Gefährdung geht auch von der unsachgemäßen Benutzung der Müllabwurfanlage aus. Wir bitten dringendst keine glimmenden Zigaretten oder sonstige feuertragende Gegenstände in den Müllschlucker zu werfen.

Hinweise oder Informationen über brandgefährliche Mängel an Einrichtungen oder Geräten bitte sofort an die Haustechnik melden.

Abgestellte Fahrzeuge dürfen Verkehrswege und Rettungswege sowie die Feuerwehrzufahrt nicht versperren.

Bei Arbeiten in den Wohnungen trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Einhaltung des Brandschutzes.

Die Mieter der Dachkammern werden gebeten, darauf zu achten, dass in Ihrem Kammerbereich keine feuergefährlichen Gegenstände und übermäßig viel Papier gelagert wird.

Wir hoffen, durch dieses Schreiben eine Sensibilisierung gegenüber Brandgefahren in Ihrem Haus hervorgerufen haben.

Berlin, der 03.11.1997

PRÄZISA Wohnanlagen Verwaltungsgesellschaft mbH


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